Volle Sonne voraus
Direktvermarktung
2012 wurde die Möglichkeit zur Direktvermarktung für Strom aus erneuerbaren Energien eingeführt. Mit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2021 wurde die Direktvermarktung für Anlagen ab 100 kW installierter Leistung verpflichtend, die seit dem 1. Januar 2016 in Betrieb sind.
Direktvermarktung meint dabei nicht, dass man seine zum Beispiel auf dem eigenen Dach erzeugte Solarenergie direkt an den Nachbarn verkauft. Stattdessen kann man seinen selbst erzeugten Strom direkt an der Strombörse vermarkten - sprich verkaufen.
So zumindest die Idee auf dem Papier. Doch viele Stromerzeuger, die ihren Strom direkt vermarkten müssen oder wollen, übertragen die Vermarktung an spezialisierte Dienstleister, die sich um die Abwicklung auf der Strombörse kümmern.
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